Allgemeiner Leistungsvergleich des EDSB zeigt unterschiedlichen Stand der Einhaltung des Datenschutzes bei den EU-Organen und Einrichtungen auf
Heute hat der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) die Ergebnisse seines jüngsten allgemeinen Leistungsvergleichs zur Einhaltung der Datenschutzverordnung veröffentlicht. EU-Organe und Einrichtungen verarbeiten personenbezogene Daten, sowohl in ihrer täglichen Verwaltungsarbeit, als auch in ihren Kernaktivitäten. In beiden Fällen müssen sie die Grundsätze und Verpflichtungen des Datenschutzes einhalten, sowie die Rechte der betroffenen Personen respektieren.