ACTA-Maßnahmen zur Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten im digitalen Umfeld können die Privatsphäre und den Datenschutz bedrohen, wenn sie nicht angemessen umgesetzt werden
Heute hat der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) seine Stellungnahme zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Unterzeichnung des Handelsübereinkommens zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (Anti-Counterfeiting Trade Agreement - ACTA) abgegeben.