EDSB-Leitlinien zu den Rechten betroffener Personen: Datenschutz ist wesentlicher Bestandteil guter Verwaltung
Als Teil des Aktionsplans, der zum Zwecke der Orientierungshilfe in seiner Strategie 2013-2014 näher ausgeführt wurde, hat der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) Leitlinien zu den Rechten betroffener Personen im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten veröffentlicht.