EDSB unterstreicht Rechenschaftspflicht für EU-Einrichtungen und Organe und Engagement von Datenschutzbeauftragten für besseren Datenschutz
Heute hat der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) eine Leitlinie zu Konsultationen im Bereich Aufsicht und Durchsetzung herausgegeben, die EU-Einrichtungen und Organen sowie Datenschutzbeauftragten (DSB) Orientierungshilfen bei der Konsultation des EDSB beim Entwurf von Maßnahmen oder internen Regelungen bietet, die die Verarbeitung persönlicher Information -sogenannte personenbezogene Daten- entsprechend der Datenschutzverordnung (EG) Nr.