Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer
Die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer und internationale Organisationen durch Organe und Einrichtungen der EU
Menschen wollen aus unterschiedlichen Gründen und über verschiedene Wege in die EU einreisen: sei es aus Gründen der Familienzusammenführung, beruflichen oder geschäftlichen Gründen, zu Bildungszwecken, aber auch um politischer Unterdrückung oder Krieg zu entfliehen. Die Behörden der EU-Mitgliedstaaten müssen beim Grenzmanagement zusammenarbeiten, um für die Sicherheit unserer Grenzen zu sorgen. Sie tragen zudem eine gemeinsame Verantwortung dafür, Asylsuchende EU-weit gleich zu behandeln. Eine Reihe von Mechanismen zum Informationsaustausch – was auch die Sammlung und den Austausch von Informationen über Nicht-EU-Bürger umfasst – spielen eine zentrale Rolle bei der Zusammenarbeit der Behörden in den Bereichen Migration und Asyl.
Die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer und internationale Organisationen durch Organe und Einrichtungen der EU
Stellungnahme zu den Vorschlägen für eine Verordnung über ein Einreise-/Ausreisesystem (EES) und für eine Verordnung über ein Registrierungsprogramm für Reisende (RTP)
Stellungnahme zum geänderten Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung von „EURODAC“ für den Abgleich von Fingerabdruckdaten zum Zwecke der effektiven Anwendung der Verordnung (EU) Nr. […/…] [.....] (Neufassung)