Videoüberwachungssystem - ECHA
Brief vom 25. Oktober 2011 zur Meldung für eine Vorabkontrolle über das Videoüberwachungssystem bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) (Fall 2011-0012)
Mit dem technologischen Fortschritt der letzten Jahrzehnte sind die Techniken zur Überwachung, Verfolgung und Profilerstellung einfacher, günstiger und präziser geworden. In der Folge hat die Überwachung sowohl im öffentlichen Sektor (beispielsweise zu Zwecken der Strafverfolgung und öffentlichen Sicherheit) als auch im privaten Sektor (beispielsweise für gezielte Werbung) zugenommen. Diese Praktiken können tiefgreifende Auswirkungen darauf haben, wie Menschen denken und handeln, sowie auf andere persönliche Rechte (wie die Freiheit der Meinungsäußerung oder die Vereinigungsfreiheit). Jede Form der Überwachung ist ein Eingriff in die Grundrechte auf Schutz personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre. Eine solche Maßnahme muss eine gesetzliche Grundlage haben und notwendig sowie verhältnismäßig sein.
Brief vom 25. Oktober 2011 zur Meldung für eine Vorabkontrolle über das Videoüberwachungssystem bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) (Fall 2011-0012)
Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates, OJ C 37/02 , 10.02.2012, p.6
Stellungnahme vom 3. September 2010 zur Vorabkontrolle im Hinblick auf das Europäische Überwachungssystem „TESSy“ im Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten („ECDC“) (Fall 2009-0474)
Thematische Leitlinien des EDSB zu Videoüberwachung