Collective management of copyright
Letter to Mr Michel BARNIER, Commissioner for Internal Market and Services concerning proposed Directive on Collective management of copyright
Die Übermittlung personenbezogener Daten an Empfänger außerhalb der EU ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig, die in der Richtlinie 95/46/EG und auch in der Datenschutz-Grundverordnung, die ab Mai 2018 uneingeschränkt gelten wird, festgelegt sind. Bietet ein Land nach Auffassung der Europäischen Kommission ein angemessenes Schutzniveau, unterliegt es denselben Vorschriften wie ein EU-Mitgliedstaat, was bedeutet, dass der Empfänger der Daten in besagtem Land nicht verpflichtet ist, besondere Maßnahmen zu ergreifen, um die Übermittlung zu ermöglichen. Die Übermittlung von Daten in ein Land, für das kein Angemessenheitsbeschluss vorliegt, erfordert geeignete Garantien wie Standardvertragsklauseln oder verbindliche interne Datenschutzvorschriften. In ganz bestimmten Fällen können Ausnahmen von dieser Regel gewährt werden. Der Europäische Datenschutzausschuss, dem der EDSB angehört, wird der Kommission Stellungnahmen zu diesem Thema vorlegen.
Letter to Mr Michel BARNIER, Commissioner for Internal Market and Services concerning proposed Directive on Collective management of copyright
Antwort betreffend den Entwurf einer Schlussfolgerung der Leiter der Verwaltungsdienststellen in Bezug auf die Übermittlung medizinischer Daten von Bewerbern zwischen den Organen (Fall 2012-0495)
Gemeinsame Stellungnahme vom 5. Juli 2012 zur Meldung der Datenschutzbeauftragten der Europäischen Kommission, des Rates, des Europäischen Parlaments, der Europäischen Zentralbank, des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und des Europäischen Rechnungshofes für eine Vorabkontrolle über den interinstitutionellen Austausch von Mitarbeitern der Sprachendienste der Organe und Einrichtungen der Europäischen Union (Verbundene Fälle 2011-0560 und 2011-1029)
Syellungnahme zur Verordnung der Kommission zur Festlegung eines Unionsregisters für den am 1. Januar 2013 beginnenden Handelszeitraum des EU-Emissionshandelssystems und die darauffolgenden Handelszeiträume
Stellungnahme zum "Offene Daten-Paket“ der Europäischen Kommission mit einem Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors, zu einer Mitteilung zum Thema „Offene Daten“ und dem Beschluss 2011/833/EU der Kommission über die Weiterverwendung von Kommissionsdokumenten
Mehr Information zur Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors