Strategie zur Datenschutzreform: Der EDSB präsentiert seine Vorstellung für den neuen Rechtsrahmen
Am 14. Januar 2011 gab der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) eine Stellungnahme zu der Mitteilung der Kommission über die Überprüfung des EU-Rechtsrahmens für den Datenschutz bekannt (*). Diese Mitteilung ist ein wesentlicher Meilenstein auf dem Weg zu einem neuen rechtlichen Rahmen, der die wichtigste Entwicklung im Bereich des EU-Datenschutzrechts seit der Verabschiedung der EU-Datenschutz-Richtlinie vor 16 Jahren darstellen wird.